Fahrzeuge des Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Feuerwehr Potsdam
Sirenensignale und Warnung via Handy
Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben.
Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert,
betrieben und gewartet. Darüber hinaus finden private Sirenen in Betrieben Verwendung,
um die Belegschaft bei Störfällen zu warnen.
Sirenensignale sind deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Der Arbeitskreis
Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz
hat in seiner Sitzung vom 13./14.03.2019 empfohlen, in Deutschland einheitlich nachfolgende
Sirenensignale zu verwenden:
- Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton
- Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton
Der Warnton einer Sirene hat in erster Linie eine Weckfunktion.
Die Bevölkerung soll aufmerksam gemacht werden und sich über Radio,
Fernsehen, im Internet oder über
Cell Broadcast
bzw. die
Warn-Apps
weitergehend über die Art der Gefahr und mögliche Verhaltenstipps informieren.
Übersicht zur Mindestausstattung von Fachdiensten und Einheiten
der unteren Katastrophenschutzbehörden
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden
stellen folgende Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzes auf und unterhalten diese:
- Katastrophenschutzleitungen (KatSL),
- Führungsstäbe (FüSt),
- Schnelleinsatzgruppen-Führungsunterstützung (SEG-Fü),
- Brandschutzeinheiten (BSE),
- Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San),
- Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt),
- Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV),
- Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V),
- Personenauskunftsstellen (PASt),
- Gefahrstoffeinheiten (GSE),
- Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) und
- Katastrophenschutzlager.