Berufsfeuerwehr Potsdam       Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 Fahrzeuge des Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Fahrzeuge des Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Feuerwehr Potsdam

Sirenensignale und Warnung via Handy


Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben.

Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert,
betrieben und gewartet. Darüber hinaus finden private Sirenen in Betrieben Verwendung,
um die Belegschaft bei Störfällen zu warnen.

Sirenensignale sind deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Der Arbeitskreis
Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz
hat in seiner Sitzung vom 13./14.03.2019 empfohlen, in Deutschland einheitlich nachfolgende
Sirenensignale zu verwenden:


Der Warnton einer Sirene hat in erster Linie eine Weckfunktion.
Die Bevölkerung soll aufmerksam gemacht werden und sich über Radio,
Fernsehen, im Internet oder über Cell Broadcast bzw. die
Warn-Apps

weitergehend über die Art der Gefahr und mögliche Verhaltenstipps informieren.



Übersicht zur Mindestausstattung von Fachdiensten und Einheiten
der unteren Katastrophenschutzbehörden


gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden
stellen folgende Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzes auf und unterhalten diese:
  1. Katastrophenschutzleitungen (KatSL),
  2. Führungsstäbe (FüSt),
  3. Schnelleinsatzgruppen-Führungsunterstützung (SEG-Fü),
  4. Brandschutzeinheiten (BSE),
  5. Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San),
  6. Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt),
  7. Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV),
  8. Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V),
  9. Personenauskunftsstellen (PASt),
  10. Gefahrstoffeinheiten (GSE),
  11. Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) und
  12. Katastrophenschutzlager.