Feuerwehr Potsdam       Neue Normen für Löschfahrzeuge



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07. November 2011 - Neue Normen für Löschfahrzeuge

Nicht mehr HLF 20/16 sondern HLF 20 ist die Bezeichnung des Hilfleistungslöschgruppenfahrzeugs.

Bei der Typbezeichnung Löschgruppenfahrzeug XX/YY (kurz: LF XX/YY) gab
die erste Zahl XX die Leistung der Feuerlöschkreiselpumpe in 100 Litern
Wasser pro Minute bei 10 bar an. Ein Löschgruppenfahrzeug 20/YY kann
also mindestens 2000 Liter Wasser pro Minute bei 10 bar fördern. Die
zweite Zahl YY gab den nutzbaren Inhalt des Löschwasserbehälters in 100 Litern
an. Ein Löschgruppenfahrzeug XX/6 besitzt einen Löschwassertank von
mindestens 600 Litern.

Diese Norm wurde überarbeitet. Seit November 2011 entfällt die Kennzahl
für den Tankinhalt, da sie bei vielen Feuerwehrfahrzeugen nicht dem
tatsächlichen Tankinhalt entspricht, die bundesweite Einführung des
digitalen BOS-Funks jedoch eine einheitliche, verbindliche und
vergleichbare Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren und des
Katastrophenschutzes verlangt. Das LF 20/16 wird deshalb zum LF 20,
das LF 10/6 zum LF 10. Die in der Norm fixierten Mindesttankvolumina
gelten jedoch fort.

Anfang April 2011 hatte das FNFW-Gremium NA 031-04-06 AA “Allgemeine Anforderungen
an Feuerwehrfahrzeuge – Löschfahrzeuge” bereits die neuen Normen für Tanklöschfahrzeuge
der Feuerwehr herausgegeben. Sie betreffen das TLF 2000 (ehemals TLF 8/18),
das neu genormte TLF 3000 sowie das TLF 4000 (ehemals TLF 20/40 beziehungsweise
TLF 20/40-SL). Der Grund ist die Einführung des Digitalfunks. Die neuen
Fahrzeugbezeichnungen sind in der neuen Typenliste des Normausschusses
DIN-FNFW gelistet. Das TLF 4000 soll den Aufgabenbereich der ehemaligen TLF 20/40,
TLF 20/40-SL und TLF 24/50 ebenfalls mit abdecken können.

(Quelle: Feuerwehrmagazin)

Die Bezeichnungen der Lösch- und Einsatzfahrzeuge wechselte im Laufe
der Zeit immer wieder.

Die ersten benzinautomobilen Motorspritzen hatten keine einheitliche
Bezeichnung. Erste Normen sind seit 1934 bekannt. Durch das Reichs-
Luftfahrtministerium (RLM) wurde 1934/35 ein Standard für die Kraftspritze
KS 15
festgelegt. Es folgten bis 1939 die Kraftfahrleiter KL 26,
der Schlauchkraftwagen Schlauchkw, die Kraftzugspritze KzS 8 und die
Kraftfahrleiter KL 46.

Am 16. Februar 1940 wurde in einem Runderlass des Reichsministeriums
des Innern eine Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau festgelegt.
Ausschließlich auf Fahrgestellen mit den Nutzungsklassen 1,5 Tonnen,
3,0 Tonnen und 4,5 Tonnen sollten Feuerwehrfahrzeuge gebaut werden.
Die Bezeichnungen lehten sich an den militärischen Sprachgebrauch an.
Es gab die Leichten-, Schweren- und Großen-Löschfahrzeuge wie das Leichte
Löschgruppenfahrzeug LLG oder die Schwere Drehleiter SDL.

Am 30. April 1943 kam es mit dem Runderlass des Chefs der Polizei zu einer
einheitlichen und sinvollerern Normung und Bezeichnung.
Aus KS 15 und SLG wurde das Löschgruppenfahrzeug LF 15 und aus der
Schweren Drehleiter die die DL 22 bzw. aus der Kraftfahrleiter KL 26 die
DL 26. Die Förderleistung der Feuerlöschpumpen und die Steighöhe der Drehleitern
waren nun im Namen verankert. Ein LF 25 verfügt also über eine eingebaute
Feuerlöschpumpe mit einer Leistung von über 2.000 Litern in der Minute
bei 8 bar und eine DL 26 hat eine Steighöhe von 26 Metern.