Internationale Katastrophenschutzübung 2004 in Frankreich
Hinweise für Waldbesucher bei Waldbrandwarnstufen
des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 34
- Rauchen und Umgang mit Feuer
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind in Wäldern das Anzünden
oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen
sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig
verboten (§ 23 LWaldG).
- Ab wann werden Waldgebiete gesperrt?
Die unteren Forstbehörden können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder
für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der
Besucher notwendig ist. Die jeweilige Einzelfallentscheidung sowie
die Information der Bevölkerung erfolgt durch die zuständige untere
Forstbehörde. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben
von Waldsperrungen i.d.R. unberührt.
- Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen
sind in § 16 LWaldG geregelt. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die
Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur
auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge nicht
über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator)
können als Zündquelle wirken.
Waldbrandwarnstufen
Waldbrandwarnstufen im Land Brandenburg
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen der Land- und Stadtkreise des Landes Brandenburg
herausgegeben vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.
Digitale Waldbrandkarte der Forst
Waldbrandwarnstufen in ganz Deutschland
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen Deutschlands nach WBI.
Herausgegeben vom Deutschen Wetterdienst.
Waldbrandgefahrenindex WBI
Vom Deutschen Wetterdienst werden während der Monate März bis Oktober
täglich aktualisierte Waldbrandprognosen in Form einer fünfstufigen Index-Skala
herausgegeben. Zur Indexberechnung dienen hauptsächlich die Mittagsdaten
der Lufttemperatur, die relative Luftfeuchtigkeit (r.F.), die Windgeschwindigkeit
und die Niederschlagsmengen der letzen 24 Stunden.
Der Waldbrandgefahrenindex WBI ist eine Weiterentwicklung des M-68. Der neue
Waldbrandgefahrenindex basiert auf einer sogenannten Feuerintensitätsgleichung.
Berücksichtigt werden hierbei nicht nur die
- gemessenen und prognostizierten Wetterdaten, sondern auch
- die Laufgeschwindigkeit des Feuers (in Abhängigkeit von der Bestandsstruktur
des Waldes hinsichtlich Boden, Streuauflage und Kronenbereich)
Im Land Brandenburg gibt es seit 2014 5 Gefährdungsstufen:
- 1 - keine Gefährdung
- 2 - geringe Gefahr
- 3 - mittlere Gefahr
- 4 - hohe Gefahr und
- 5 - sehr hohe Gefahr
Waldbrandgefahrenindex M-68
Die Berechnung des Waldbrandgefahrenindex geht auf eine 1968 in der DDR entwickelte Methode zurück.
In einem mathematischen Modell werden die Mittagswerte von Lufttemperatur, relativer Luftfeuchte,
Windgeschwindigkeit sowie die 24-stündigen Niederschlagssummen und im Frühjahr die morgendliche
Schneehöhenmessungen zusammengefasst und ausgewertet.
Diese Methode hat seine Wirksamkeit seit mehreren Jahrzehnten bewiesen.
Bei der Festlegung der Warnstufen verlässt man sich aber nicht ausschließlich auf diese Messwerte.
Für eine genaue Bestimmung wird der Vegetationsstand mittels sogenannter Zeigerpflanzen einbezogen.
Aufgrund der Entwicklung der Zeigerpflanzen werden die phänologische Entwicklung des Bodenbewuchses und
des Kronenraums bewertet.
Es sind also eine Vielzahl von Informationen die in die Festlegung der Waldbrandwarnstufen einfließen.
Im Land Brandenburg gab es danach bis 2013 5 Gefährdungsstufen:
- 0 - keine Gefährdung
- 1 - geringe Gefahr
- 2 - mittlere Gefahr
- 3 - hohe Gefahr und
- 4 - sehr hohe Gefahr
So entstand also z. B die Waldbrandwarnstufe 3 (hohe Gefahr). Die internationale Skale geht allerdings von 1 bis 5.
Sie wird auch in Brandenburg seit 2014 angewendet.
Waldbranderkennung, Waldbrandverhütung
Waldbranderkennung in Brandenburg mit Hife von Kameras
In den Forstämtern des Landes Brandenburg wird die Waldbrandfrüherkennung mit einem
modernen Kamerasystem durch geführt.
Waldbrandbekämfung
Waldbrandbekämpfung mit spezieller Löschtechnik
Brandenburg gehört zu den Waldbrandgefährdesten Gebieten in Europa.
Ein Drittel aller Waldbrände in Deutschland sind seit 1991 in Brandenburg
ausgebrochen. Das stellt besonders hohe Anforderung an den vorbeugenden
Brandschutz und an geeignete Brandbekämpfungstechnik.
Seit 2008 sind im Land neue Tanklöschfahrzeuge TLF 20/50 Typ Brandenburg
im Einsatz. Bei der Feuerwehr Potsdam ist das Vorgängerfahrzeug
das
TLF 16/45 Typ Brandenburg bei der freiwilligen Feuerwehr Bornim
stationiert.
Waldbrandbekämpfung in der ehemaligen DDR
Die Waldbrandbekämpfung in der DDR wurde durch den Forstbereich geleitet und nicht nicht wie jetzt üblich durch die Feuerwehr.
Es standen Forst eigene Löschfahrzeuge zur Verfügung, die meist in den Wäldern oder an Waldrändern sationiert waren.
Tanklöschfahrzeug TLF 24/24 auf dem sowjetischen ZIL-Fahrgestell der Forst