Kraftfahrzeugkennzeichen (KFZ-Kennzeichen) an Feuerwehrfahrzeugen 1990 - heute
Am 1. März 2007 wurde die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der Bundesrepublik Deutschland geändert.
Das bedeutet auch für die Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen eine Veränderung. Im § 9 Absatz 2 der
FZV
im Punkt
Behördenkennzeichen steht:
"Für den Landkreis und die Kommunen gibt es zukünftig keine Behördenkennzeichen mehr.
Schon bei einer Wiederzulassung können nunmehr alphanumerische Kennzeichen
ausgegeben werden."
seit 2007
Das erste in Potsdam so gekennzeichnete Fahrzeug ist das im August 2007 in Betrieb
genommene Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit dem Kfz-Kennzeichen P FW 14.
Viele Feuerwehren lassen sich nun die Buchstaben "FW" für Feuerwehr von den Zulassungsstellen reservieren.
Daher also das erste Potsdamer Kennzeichen dieser Art: " P FW 14".
Die bisherigen Kennzeichen (z. B. P 2213) behalten jedoch ihre Gültigkeit, so dass in den nächsten
Jahren beide Möglichkeiten im Straßenverkehr anzutreffen sind.
1990 - 2006
Die in Potsdam verwendeten Behördenkennzeichen wurden ab Mitte 1990
eingeführt. In Potsdam also der Buchstabe "P" und eine 4-stellige Ziffernfolge,
z.B. P 2213, anfangs noch mit Bindestrich P-2036.
1990
Für einen kurzen Zeitraum ab April 1990 wurden die VP04 - xxxx Kennzeichen
der Einsatzfahrzeuge in Potsdam durch KFZ-Kennzeichen DTH x-yy, DTG x-yy
und DTB x-yy ersetzt, bis ab Mitte 1990 begonnen wurde schrittweise die
Behördernkennzeichen P-xxxx zu vergeben.
Kraftfahrzeugkennzeichen (KFZ-Kennzeichen) an Feuerwehrfahrzeugen 1923 - 1990
1923 - 1945
Die Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen in Deutschland hat eine wechselvolle
Geschichte. Die Feuerwehren waren den Gemeinden zugeordnet und die Kfz-Kennzeichen hat
ein entsprechendes Aussehen, Berliner Feuerwehrfahrzeuge beispielsweise IA-48322.
Mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 änderte
sich die Zuordnung der Berufsfeuerwehren und die Bezeichnung.
Das Gesetz über das Feuerlöschwesen trat am 1. Januar 1934 in Kraft.
Seit Januar 1934 tauchte dann der Begriff der "Feuerlöschpolizei" auf.
Die Türbeschriftung änderte sich entsprechend. Das Gesetz über das Feuerlöschwesen
vom 23. November 1938 sorgte dann dafür, dass die Feuerwehr ihre rote Farbe verlor.
Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, jetzt "Feuerschutzpolizei", wurden von da ab
in "polizeigrün" (RAL 6009) lackiert und sie erhielten dementsprechende
Kennzeichen zum Beispiel "Pol 33150". Der rote Haken zwischen Pol und
der Ziffernfolge hat folgende Bewandnis: Ab Kriegsbeginn 1939 durften
(eigentlich nur zivile) Kraftfahrzeuge jeder Art nur noch mit besonderer
behördlicher Erlaubnis benutzt werden. Sie erhielten dann einen großen
v-förmigen roten Winkel auf das Kfz-Kennzeichen gedrückt. Er wurde
abgestempelt. Die Maßnahme diente der Treibstoffeinsparung.
1938 wurden Feuerwehren dem Sicherheitsdienst (SHD)
zu geordnet. Die Fahrzeuge erhielten Kennzeichen "WL - 241573", Wehrmacht - Luftwaffe.
1945 - 1949
Von April 1947 bis März 1949 wurde die Potsdamer Berufsfeuerwehr kommunal verwaltet.
Die Kennzeichnung der Einsatzfahrzeuge richtete sich nach der Besatzungszone in der die
Fahrzeuge stationiert waren. In der sowjetischen Besatzungszone des Landes Brandenburg
lauteten die beiden Buchstaben SB. 1948 wurde die Schlüsselnummer 02 für die Feuerwehr vergeben.
Das erolgte nicht durchgängig. In der Stadt Potsdam finden wir 1948 Fahrzeuge mit schwarzen
Kennzeichen und weißer Schrift "SB 02-0011" und "SB 11-1736". Die "02" stand für Feuerwehr und
"11" stand für die Stadt Potsdam).
- SB 11-1763 Leichtelöschgruppenfahrzeug Mercedes Benz L 1500 (1949)
- SB 11-1758 Rüstwagen Büssing (1949)
1949 - 1953
Im Jahr 1949 wurden die Feuerwehren der Volkspolizei zugeordnet. Die Fahrzeuge
erhielten neue Kennzeichen. Sie waren wieder schwarz mit weißer Schrift "VP 01-5211".
VP stand für Volkspolizei, die "01" für das Land Brandenburg, die letzten beiden Ziffern
des 4-stellers (11) standen für Potsdam und die ersten beiden Ziffer des 4-stellers sagten aus,
dass es sich um das 53-ste zugelassene Fahrzeug handelt. Die Zählung begann mit Null.
Das Land Mecklenburg hatte die Länderkennung "02", Sachsen die "03", Sachsen-Anhalt die "04"
und Thüringen die "05". Diese Kennzeichnung galt bis 1953.
So erhielt zum Beispiel der H3A Schlauchwagen SW 12 als 17-tes zugelassenes Fahrzeug
das Kennzeichenschild "VP 01-1611". VP stand für Volkspolizei, 01 für das Land Brandenburg,
16 für das 17-ste Fahrzeug (die Zählung beginnt mit 00), das in Potsdam zugelassen wurde
und 11 für die Stadt Potsdam.
Alle Potsdamer Feuerwehrfahrzeuge hatte in dieser Zeit also VP 01-xx11. Bekannt sind:
- VP 01-0311 Tanklöschfahrzeug 15 H3A (1949)
- VP 01-1511 Rüstwagen Büssing (1949)
- VP 01-1511 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS8 S4000-1 (1960)
- VP 01-1611 Schlauchwagen SW12 H3A
- VP 01-1811 Rettungsgerätewagen H3A
- VP 01-1911 Schweres Löschgruppenfahrzeug Mercedes Benz L 3000 F (Kommando 2 Teltow)
- VP 01-2011 Kommandowagen Wartburg 311 Kombi
- VP 01-3211 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS8 S4000-1
- VP 01-3411 Kommandowagen Wartburg 311.4 Kübel (1960)
- VP 01-3911 Kommandowagen EMW
- VP 01-4211 LF-TS8 Granit 27
- VP 01-4611 LKW Phänomen Granit 1500
- VP 01-4811 Rüstwagen VOMAG (1950)
- VP 01-4811 Tanklöschfahrzeug TLF 16 S4000-1 (1960)
- VP 01-5011 Drehleiter 26 Magirus FL145
- VP 01-5211 Tanklöschfahrzeug 15 G5
- VP 01-5311 Löschgruppenfahrzeug 25 Mercedes L 3750
- VP 01-5411 LKW H3A
Wie aus der Tabelle leicht erkennbar, wurden nacheinander mehrere Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen ausgestattet.
Obwohl bei den zivilen Fahrzeugen 1953 die bezirksweise Kennzeichnung Vorschrift wurde
behielten die Feuerwehrfahrzeuge die Länderkennung und die schwarzen Schilder teilweise noch bis 1964.
1953 - 1990
In der DDR wurde 1953 die Gliederung in Länder aufgegeben und es wurden 15 Bezirke gebildet.
Für die Kennzeichnung bedeutete das, dass Bezirkskennzeichen eingeführt wurden.
In der Verordnung über die Ausgabe von polizeilichen Kennzeichen ... vom 9. April 1953
veröffentlicht in GBl. Nr 48 vom 14. April 1953 §1 steht: " Für alle im Gebiet der Deutschen
Demokratischen Republik zugelassenen Kraftfahrzeuge ... sind Bezirksweise neue
polizeiliche Kennzeichen einzuführen."
Die Farbgestaltung ist in der StVZO vom 4. Oktober 1956, veröffentlicht im GBL DDR Teil I Nr.103
vom 20. November 1956 im § 71 "Polizeiliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen" Absatz 2 geregelt:
"Der Untergrund der Kennzeichentafel ist weiß, das polizeiliche Kennzeichen
(Kennbuchstaben und Kennziffer) ist schwarz. ..."
Die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehren erhielten schrittweise neue Kennzeichen.
Für die Potsdamer Fahrzeuge lautete die Kennzeichnung nun "VP 04-1368" die "04" stand
für den Bezirk Potsdam. Seit 1964 findet man ausschlißlich diese Form.
Die freiwilligen Feuerwehren unterstanden seit 1956 mit dem "Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren"
den Gemeinden und hatten somit zivile Kennzeichen.
Das Tanklöschfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr Bornim hatte z.B. das Kennzeichen "PX 79-79".
Nach der Wende (1989) wurden Feuerwehrwehren wieder den Städten und Gemeinden zugeordnet.
Sie erhielten 1990 Behördenkennzeichen, in Potsdam zum Beispiel "P-2200".