KATRETTER       Fragen und Antworten

KATRETTER | Ersthelfer werden < Fragen und Antworten


Warum wird KATRETTER eingeführt?

Welche Qualifikation muss ich als Ersthelfer mitbringen?

Wie kann ich meine Mitarbeit als Ersthelfer wieder beenden?

Erfolgt eine Bezahlung der Ersthelfer?

Bin ich als Ersthelfer versichert?

Wann wird ein Ersthelfer alarmiert?

Müssen Alarme zwingend angenommen werden?

Werden Ersthelfende ständig geortet?

Wie werde ich Ersthelfer?

Wie werde ich Trainer (Multiplikator)?

Gibt es eine Altersvorgabe für die Tätigkeit als Ersthelfer

Welches Smartphone oder Handy benötige ich als Ersthelfer?

Warum funktioniert meine Registrierung nicht?

Wo erhalte ich meine Zugangsdaten für die App?

Was sind Inhalte der Schulungen?

Ist das System das gleiche wie ein HVO/First Responder-System?

In welchem Einzugsgebiet werden Ersthelfer alarmiert?


Warum wird KATRETTER eingeführt?


In den aktuellen Leitlinien zur Reanimation (ERC Guidelines 2015 ) ist festgeschrieben, dass zu einem
Herz-Kreis-Laufstillstand neben der bereits durch die Leitstellendisponenten durchgeführten Telefonreanimation,
auch die Entsendung von ausgebildeten Ersthelfern unter der Einbeziehung von örtlich verfügbaren
AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) erfolgen soll.

Es wird der Einsatz "intelligenter Alarmierungssysteme für Ersthelfer" gefordert, mit dessen Hilfe
die Leitstelle über ein zusätzliches Smartphone basiertes Alarmierungssystem parallel zu den Rettungskräften
weitere Ersthelfer aufspüren und hinzualarmieren kann.

Oberstes Ziel ist eine deutliche Reduzierung des "therapiefreien Interfalls" des Patienten, um dessen
überlebens- und Genesungswahrscheinlichkeit deutlich zu steigern.

Des Weiteren haben sich bereits verschiedenste Expertengremien in entsprechenden Stellungnahmen zum Thema
positioniert und dabei den Einsatz dieser Systeme gefordert. So hat sich der Landesverband der ärztlichen
Leiter Rettungsdienst Land Brandenburg am 14.06.2018 wie folgt positioniert:

"Um die überlebensrate bei außerklinischen Herzkreislaufstillständen anhaltend im gesamten Land erhöhen
zu können, hält der Landesverband der ärztlichen Leiter Rettungsdienst Brandenburg ein einheitliches System
zur smartphonebasierten Ersthelferalarmierung mit einer Anbindung an alle 5 Regionalleitstellen für unabdingbar."

Auch der Bund Deutscher Anästhesisten kam bereits am 22.02.2017 zu gleichen Erkenntnissen:

"Die Unterstützung durch Laien und ausgebildete Ersthelfer ist für eine optimale Rettungskette unverzichtbar.
Durch den Einsatz von Notfall-Apps wird das Rettungsnetz in Deutschland noch engmaschiger. Die Chance, dass
eine Reanimation in den ersten fünf Minuten erfolgt, kann sich dadurch deutlich erhöhen."

Welche Qualifikation muss ich als Ersthelfer mitbringen?


Die Teilnahme der medizinisch qualifizierten Ersthelfer als KATRETTER setzt deren Mitgliedschaft und
aktive Tätigkeit in einer Hilfsorganisation, der Feuerwehr, bei der Polizei oder die derzeitige oder ehemalige
Tätigkeit in einem medizinischen bzw. rettungsdienstlichen Beruf voraus. über eine mögliche Ausweitung des
Teilnehmerfeldes entscheiden die Träger des Rettungsdienstes sowie die ärztlichen Leiter
des Rettungsdienstes des Leitstellengebietes.

Durch Multiplikatoren (Ausbilder) erfolgt im Vorfeld Ihrer Mitarbeit eine umfassende Schulung. Im Anschluss
an diese wird Ihr Zugang freigeschaltet und Sie stehen als Ersthelfer über KATRETTER zur Verfügung.

Wie kann ich meine Mitarbeit als Ersthelfer wieder beenden?


Mit einer Information an die jeweils zuständige Hilfsorganisation kann die Mitarbeit als Ersthelfer jederzeit
wieder beendet werden. Alternativ kann die Mitarbeit auch durch eine Email an
katretter[at]rathaus.potsdam.de beendet werden.

Erfolgt eine Bezahlung der Ersthelfer?


Nein, eine Vergütung der Tätigkeit als Ersthelfer erfolgt nicht. Die Tätigkeit als Ersthelfer ist ehrenamtlich
und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement.

Bin ich als Ersthelfer versichert?


Ersthelfer sind über den kommunalen Schadensausgleich versichert, so wie jeder andere Helfer der zu einem
Ereignis (z.B. Unfall) hinzugezogen wird. Auf Nachfrage können wir weitere Informationen hierzu bereitstellen.

Wann wird ein Ersthelfer alarmiert?


Für alle zeitkritischen, lebensbedrohlichen Einsätze, bei denen ein qualifizierter Ersthelfer auch ohne
spezielle Ausrüstung wertvolle Ersthelfermaßnahmen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes einleiten kann.

Dazu zählen Einsätze wie:
Die Auslösung erfolgt zeitgleich zur Alarmierung des Rettungsdienstes und der Feuerwehr durch einen
Disponenten der Leitstelle Nordwest in Potsdam.

Müssen Alarme zwingend angenommen werden?


Nein. Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis.
Wenn es keine Zeit oder Möglichkeit zur Unterstützung gibt, kann der Alarm ignoriert werden. Wichtig ist,
dass mit der Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten (z.B. Kinderbetreuung oder dienstliche Pflichten)
vernachlässigt werden dürfen.

Werden Ersthelfende ständig geortet?


Nein. Erst bei einer Alarmierung über das KATRETTER-System, erfolgt zunächst eine grobe Ortung aller
angemeldeten Smartphones. Damit wird der Kreis an Smartphones, die sich in der Nähe des Einsatzortes
befinden, eingegrenzt. In einem zweiten Schritt werden für die zielgenaue Alarmierung nur die Smartphones
im Umfeld des Einsatzortes "feingeortet".

Wie werde ich Ersthelfer?


Ersthelfer kann jeder werden, der die notwendigen Qualifikationen mit sich bringt und mindestens
18 Jahre alt ist.

Die Anmeldung erfolgt über eine eMail an die entsprechende Hilfsorganisation (siehe Reiter "Ersthelfer werden").
Nach Angabe der notwendigen Daten wird Ihnen ein Termin für eine gemeinsame Einweisung (Training) mitgeteilt.

Sie erhalten unter anderem folgende Einweisungen:
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Training wird der Ersthelfer im Softwaresystem aktiviert und
kann eingesetzt werden.

Wie werde ich Trainer (Multiplikator)?


Trainer kann jeder werden, der bereits innerhalb seiner Organisation bereits Ausbildungen durchführt und über
die notwendigen Qualifikationen verfügt. Die Durchführung der Trainings wird durch die Leitstelle Nordwest organisiert.

Ein Trainer hat folgende Aufgaben:
Trainer und Multiplikatoren haben analog zu den Ersthelfern die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen
und die Datenschutzeinwilligung zu erklären.

Gibt es eine Altersvorgabe für die Tätigkeit als Ersthelfer


Die Tätigkeit als Ersthelfer ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Welches Smartphone oder Handy benötige ich als Ersthelfer?


Die KATRETTER-App steht für die Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung.

Die entsprechende App können Sie sich im App-Store downloaden (siehe Anwendung).

Warum funktioniert meine Registrierung nicht?


Für eine erfolgreiche Registrierung ist eine theoretisch-praktische Einweisung erforderlich, welche im
Nachgang der Anmeldung erfolgt. Diese enthält rechtliche, soziale und informelle Hinweise (für alle
Ersthelfer erforderlich). Der Praxisteil enthält eine erweiterte Reanimationseinweisung für Erwachsene,
Jugendliche/Kinder und Säuglinge sowie eine Defibrillator-Einweisung.

Wo erhalte ich meine Zugangsdaten für die App?


Die Zugangsdaten bekommen Sie direkt nach der Einweisungsveranstaltung. Sie sind dann direkt einsetzbar!

Was sind Inhalte der Schulungen?


Die Schulung beinhaltet eine theoretisch-praktische Einweisung mit rechtlichen, sozialen und informellen
Hinweisen. Der Praxisteil enthält eine erweiterte Reanimationseinweisung für Erwachsene, Jugendliche/Kinder
und Säuglinge sowie eine Defibrillator-Einweisung.

Ist das System das gleiche wie ein HVO/First Responder-System?


Keinesfalls! Das Ersthelfersystem über KATRETTER ist eine sinnvolle Erweiterung des First-Responder-Systems.

Vor der Alarmierung wird vom System geprüft, welcher Ersthelfer sich in unmittelbarer Nähe zum Notfallort
aufhält. Daraufhin wird er dann per App alarmiert und zum Einsatzort gerufen. So ist eine Reduzierung
des "therapiefreien Intervalls" (Zeit, in der keine Herz-Druck-Massage durchgeführt wird) möglich.

In welchem Einzugsgebiet werden Ersthelfer alarmiert?


Ersthelfer werden zunächst nur innerhalb des Einzugsgebiets der Leitstelle Nordwest alarmiert (siehe Karte).



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