Feuerwehr Potsdam       Entwicklung der Einsatzfahrzeuge 2

 

Einsatzfahrzeuge 1923 bis 1945 - Feuerwehren in Rot, Grün und Grau - Teil 2

 Foto eines LLG in polizeigrün der Feuerschutzpolizei

Löschgruppenfahrzeug LLG mit Tragkraftspritzenanhänger
in polizeigrün der Feuerschutzpolizei Berlin



Die Feuerwehr wird grün

Der Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im
Reichsministerium des Innern vom 1. März 1937 regelt die Farbe der
Feuerlöschfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge galt nun: Fahrgestell,
Räder und Kotflügel schwarz glänzend; Aufbau dunkelgrün glänzend,
Farbe Nr. 30 der Farbkarte für Fahrzeuganstriche (RAL 840 B2). Der Austausch
der Farbe sollte aber erst bei notwendigem Neuanstrich erfolgen. Gleichzeitig
war nun an den Fahrzeugtüren nicht mehr das Stadtwappen sondern das
Hoheitszeichen der Polizei zu führen.


Blaulicht und Martinshorn

Am 7.5.1938 wurde durch den Runderlass des Chefs der Deutschen Polizei der blaue Kennscheinwerfer eingeführt. Es handelt sich dabei um den Arbeitsscheinwerfer, der mit einer blauen Kobaldscheibe hinterlegt wurde. Diese blauen Kennscheinwerfer waren noch bis in die 1950er Jahre an Feuerwehrfahrzeugen zu finden. Mit dem gleichen Runderlass wurden Hornsignale mit der Tonfolge DIN FEN 610, das Martinshorn Nr. 2097 der "Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin und der auf Ton "h" abgestimmte Siemens und Halske Motorkugelwecker zugelassen.

Größe und Anzahl der blauen Kennleuchten wurde im Runderlass vom 3. April 1940 geregelt und im Runderlass vom 30. März 1944 nochmals festgelegt.

(Zum Martinshorn siehe auch: Polizeihauptkommissar a.D. Siegfried Paul)


Die Feuerwehr wird der Polizei unterstellt

Das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 sorgte
dann dafür, dass die Feuerwehr der Dienstaufsicht des Chefs der
Polizei unterstellt wurde.


 Foto der Türbeschriftung eines grünen Löschfahrzeuges der Feuerschutzpolizei

Das Stadtwappen wurde durch das Hoheitszeichen der Polizei ersetzt.
Auch Potsdam musste 1938 eine Feuerschutzpolizei in der Hauptwache
Moltkestraße 1 einrichten.

(siehe LLG auf einem Mercedes Fahrgestell L 1500 S -->)



Typenbegrenzung

Am 16. Februar 1940 legte der Runderlass des Reichsministers des Inneren eine Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau fest. Entsprechend der Nutzlastklassen bei Lastkraftwagen wurde für die Klasse 1,5 Tonnen das Leichtelöschgruppenfahrzeug LLG und die Leichte Drehleiter LDL mit 17 Meter Steighöhe, für die Klasse 3,0 Tonnen das Schwere Löchgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter (22 Meter Steighöhe) festgelegt. Für die 4,5 Tonnen Fahrgestelle wurde das Große Löschgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter konzipiert. Letztere hatte ein Steighöhe von 32 Meter. Darüber hinaus gab es noch den Schweren und den Großen Schlauchkraftwagen. Die Bezeichnungen Leicht-, Schwer- und Groß- waren dem militärischen Sprachgebrauch entlehnt (schwere Flak).

Graue Zeiten für die Feuerwehr

Bei der Wehrmacht wurden Feuerwehrfahrzeuge in Städten erster Luftschutzordnung eingesetzt. Fahrzeuge der Luftwaffe bekamen den Farbanstrich "Luftwaffengrau matt" (in der Literatur auch "schwarzgrau" RAL 7021).

 Foto der Türbeschriftung einer KS 25 der Wehrmacht

Das Fahrzeugkennzeichen begann mit "WL" Wehrmacht-Luftwaffe).

 Foto des Kennzeichens einer KS 25 der Wehrmacht

Fahrzeuge der Wehrmacht hatten keine gesonderten Signallampen. Das Blaulicht war im großen Scheinwerfer integriert.

 Foto des Kennscheinwerfers einer KS 25 der Wehrmacht

Das Luftschutzgesetz vom 26.01.1935 und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen (1. Durchführungsverordnung vom 4.08.1938) führten zur Bildung des Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD) und brachten einige Vereinheitlichungen zum Beispiel bei Kupplungen und Schläuchen.

Die KS 25 auf einem Magirus FS 145 Fahrgestell war vom Reichsluftfahtministerium in Berlin bestellt worden und am 27.05.1940 an den SHD übergeben worden.


Bezeichnung der Löschfahrzeuge

Erst ab dem 30.04.1943 kam es zu einer sinnvolleren und einheitlichen Bezeichnung von Löschfahrzeugen.Sie wurden jetzt entsprechend der Pumpenfördermenge und der Steighöhe, bei Drehleitern, benannt. Die noch heute gebräuchlichen Bezeichnungen z.B. Löschfahrzeug LF 8, Drehleiter DL 22, Schlauchwagen S 3 oder Tanklöschfahrzeug TLF 15 wurden eingeführt.

Weiter zur Zeit nach 1945 -->